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Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; hinter einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht

von höchstens 750 kg mitgeführt werden sowie Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.


Voraussetzungen

Mindestalter: 18 Jahre

Erforderliche Kategorien: keine

Nothelferkurs, ausgenommen Inh. Kat. A oder Unterkategorie A1, B1

Basistheorieprüfung, ausgenommen Inh. Kat. A oder Unterkategorie A1, B1
Zusatztheorieprüfung: keine

Verkehrskunde, ausgenommen Inh. Kat. A oder Unterkategorie A1, B1


Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate

Lernfahrten: Begleitperson erforderlich

 
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