Berechtigungen
Kategorien A, A1, B1, F, G, M
Voraussetzungen
Mindestalter: 25 Jahre (Direkteinstieg) oder
2 Jahre Fahrpraxis Kat. A beschränkt.
Erforderliche Kategorien: keine
Nothelferkurs, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1, A1
Basistheorieprüfung, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1, A1
Zusatztheorieprüfung: keine
Verkehrskunde, ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1, A1
Praktische Grundschulung: 6 Stunden für Inhaber Kat. A1, ansonsten 12 Stunden
Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren.
Gültigkeit Lernfahrausweis:
4 Monate, 12 Monate nach absolvierter Grundschulung
Lernfahrten: Keine Begleitperson erforderlich |